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Patientenaufnahme

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In meiner Praxis, die kassenärztlich zugelassen  bzw. vertragsärztlich ist, können Patienten aller Krankenversicherungen (gesetzliche Krankenkassen, Privatpatienten und Selbstzahler) aufgenommen werden, vorausgesetzt dass freie Therapiekapazitäten vorhanden sind. Unabhängig von den zur Verfügung stehenden Therapieplätzen kann in meiner Praxis allen Neupatienten ein Erstgespräch angeboten werden. Dies dient sowohl dem ersten Kennenlernen und der ersten Therapeut-Patient-Beziehung als auch zur ersten Krisenintervention und psychologischen Beratung. Die Wahrnehmung des Erstgesprächs ist daher wichtig und erforderlich - selbst wenn eine Wartezeit bis zum Beginn der Psychotherapie vorgesehen wird – und kann für Sie immer von Nutzen sein. Ob und wann die tatsächliche Psychotherapie realisiert wird, erfahren Sie im Regelfall während des Erstgesprächs.

1.

Voraussetzung für die Wahrnehmung des psychotherapeutischen Erstgesprächs ist eine schriftliche Angabe von einigen Vorinformationen. Hierfür ist der vorliegende Fragebogen sorgfältig auszufüllen, zu unterschreiben und unserer Praxis (per Email, postalisch oder persönlich) zu übermitteln.

Download Fragebogen (PDF)

So bald der Fragebogen bei uns vorliegt, werden Sie bald wie möglich von meinem Praxissekretariat zwecks Terminvereinbarung kontaktiert. Ich erinnere noch ein Mal daran: Die Vereinbarung eines Erstgesprächs bedeutet nicht gleich die Zusage für die Durchführung der Psychotherapie.  
 

2.

Kassenpatienten benötigen zum Erstgespräch unbedingt Ihre Versicherungskarte sowie einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt. Beim fehlenden Überweisungsschein muss – so wie bei allen fachärztlichen Behandlungen – eine Praxisgebühr entrichtet werden. Diese wird jedoch von der Krankenkasse erhoben und müsste daher statt Praxis- eine Kassengebühr heißen. In der Regel werden in meiner Praxis (für die effiziente und ergebnisorientierte Kognitive Verhaltenstherapie) Kurzzeittherapien (25 Sitzungen) beantragt. Diese sind von den gesetzlichen Krankenkasse relativ reibungslos und zeitnahe (ohne Gutachterverfahren) zu bewilligen, vorausgesetzt dass in den letzten 24 Monaten keine vorherige Psychotherapie wahrgenommen wurde.
 

3.

Für Privatpatienten gelten nicht die gesetzlichen Gesundheitsbestimmungen (des Sozialgesetzbuches), sondern die im Vertrag vereinbarten individuellen Versicherungsbeschränkungen der jeweiligen Privatkrankenversicherungen. Diese hängen in der Regel von der Höhe der monatlichen Beiträge ab. Sowohl die Privatpatienten als auch die Selbstzahler sind für die Kostenübernahme der Behandlung selbst verantwortlich und schließen mit der Praxis separate Therapieverträge ab.

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Dr. Guy Saar - Diplom Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Luegallee 53, 40545 Düsseldorf
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