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Da ich kassenärztlich approbiert, zugelassen und niedergelassen bin, können Patienten aller Krankenversicherungen (gesetzliche Krankenkassen, Privatpatienten und Selbstzahler) aufgenommen werden, vorausgesetzt dass freie Therapiekapazitäten vorhanden sind.    

1)

Kassenpatienten benötigen zum Erstgespräch unbedingt Ihre Versicherungskarte sowie einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt. Beim fehlenden Überweisungsschein muss – so wie bei allen fachärztlichen Behandlungen – eine Praxisgebühr entrichtet werden. Diese wird jedoch von der Krankenkasse erhoben und müsste daher statt Praxis- eine Kassengebühr heißen. In der Regel werden in meiner Praxis (für die effiziente und ergebnisorientierte Kognitive Verhaltenstherapie) Kurzzeittherapien (25 Sitzungen) beantragt. Diese sind von den gesetzlichen Krankenkasse relativ reibungslos und zeitnahe (ohne Gutachterverfahren) zu bewilligen, vorausgesetzt dass in den letzten 24 Monaten keine vorherige Psychotherapie wahrgenommen wurde.

2)

Für Privatpatienten gelten nicht die gesetzlichen Gesundheitsbestimmungen (des Sozialgesetzbuches), sondern die im Vertrag vereinbarten individuellen Versicherungsbeschränkungen der jeweiligen Privatkrankenversicherungen. Diese hängen in der Regel von der Höhe der monatlichen Beiträge ab. Sowohl die Privatpatienten als auch die Selbstzahler sind für die Kostenübernahme der Behandlung selbst verantwortlich und schließen mit der Praxis separate Therapieverträge ab.   

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Dr. Guy Saar - Diplom Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Luegallee 53, 40545 Düsseldorf
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Praxis@drguysaar.de