|
Leistungen |
Da
ich kassenärztlich approbiert, zugelassen und niedergelassen bin, können
Patienten aller Krankenversicherungen (gesetzliche Krankenkassen,
Privatpatienten und Selbstzahler) aufgenommen werden, vorausgesetzt dass
freie Therapiekapazitäten vorhanden sind.
|
1) |
Kassenpatienten benötigen zum Erstgespräch unbedingt Ihre
Versicherungskarte sowie einen Überweisungsschein von ihrem
Hausarzt. Beim fehlenden Überweisungsschein muss – so wie bei allen
fachärztlichen Behandlungen – eine Praxisgebühr entrichtet werden.
Diese wird jedoch von der Krankenkasse erhoben und müsste daher
statt Praxis- eine Kassengebühr heißen. In
der Regel werden in meiner Praxis (für die effiziente und
ergebnisorientierte Kognitive Verhaltenstherapie) Kurzzeittherapien
(25 Sitzungen) beantragt. Diese sind von den gesetzlichen
Krankenkasse relativ reibungslos und zeitnahe (ohne
Gutachterverfahren) zu bewilligen, vorausgesetzt dass in den letzten
24 Monaten keine vorherige Psychotherapie wahrgenommen wurde.
|
|
2) |
Für Privatpatienten gelten nicht die
gesetzlichen Gesundheitsbestimmungen (des Sozialgesetzbuches),
sondern die im Vertrag vereinbarten individuellen
Versicherungsbeschränkungen der jeweiligen
Privatkrankenversicherungen. Diese hängen in der Regel von der Höhe
der monatlichen Beiträge ab. Sowohl die Privatpatienten als auch die
Selbstzahler sind für die Kostenübernahme der Behandlung selbst
verantwortlich und schließen mit der Praxis separate
Therapieverträge ab. |
|