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Leistungen - Die Psychotherapie
Der Ablauf der Psychotherapie

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Der Ablauf der Psychotherapie
 

1.

Erstgespräch: Die Psychotherapie beginnt mit dem Erstgespräch, in dem wie in jeder anderen ersten zwischenmenschlichen Begegnung Patient und Psychotherapeut sich kennen lernen, um die gegenseitige „Chemie“ und das Vertrauenspotenzial auszutesten – die für die langfristig psychotherapeutische Beziehung unbedingt notwendig sind. Hier spielen die Persönlichkeitsmerkmale des Therapeuten, seine zwischenmenschliche und therapeutische Vorgehens-weise und das gesamte „Gesprächsklima“ eine wichtige Rolle. Auch der Therapeut muss sich im Interesse des Patienten überzeugen, dass er unbefangen (unvoreingenommen), objektiv und damit professionell mit der Thematik und mit der Person des Patienten zusammenarbeiten kann. In der Regel wird (wie in jedem anderen „Date“ im Sozialleben) bereits im Erstgespräch die zwischenmenschliche Basis als Grundlage für den therapeutischen Prozess geklärt. Im gleichen Erstgespräch wird auch die medizinische/psychotherapeutische  Notwendigkeit der Therapie (Leidesdruck, Krankheitswertigkeit, Diagnose) geprüft.

2.

Probatorische Sitzungen: Nachdem beide „Beziehungspartner“ (Patient und Psychotherapeut) sich für eine Zusammenarbeit beschlossen hatten, wird nach Absprache mit dem Hausarzt die Psychotherapie bei der Krankenkasse oder Privatkrankenversicherung beantragt. In den folgenden probatorischen Sitzungen werden die individuellen Vorstellungen des Patienten als einvernehmliche konkrete „Therapiezielen“ definiert und vereinbart. Der Psychotherapeut stellt in dieser probatorischen Phase die Diagnose des Patienten. Dazu dienen klinische oder psychometrische Testungen sowie die biographische Anamnese (die vom Patienten selbst explorierte Lebensgeschichte). Hier soll die erste Warnung gegeben werden: Finger weg von Selbstdiagnostik!  Denn Anders als auf anderen Gebieten der Medizin, können psychische Diagnosen einen Etikettierungs- und Stigmatisierungscharakter besitzen. Nicht jedes Symptom weist unbedingt auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung auf. Wer sich selbst (oder seinen Mitmenschen) im heutigen Internet eine „passende Diagnose“ sucht und diese auch eigenmächtig vergibt, kann sich damit (bewusst oder unbewusst) identifizieren und seine Beschwerden damit negativ beeinträchtigen. Das Diagnostikverfahren soll daher immer ausschließlich dem zuständigen Psychotherapeuten überlassen werden. Am Ende der probatorischen Sitzungen wird der Behandlungsplan und die angepasste therapeutische Methodik von dem Psychotherapeut erstellt und mit dem Patienten besprochen.   

3.

Behandlung: Im Anschluss an diese fünf „Probe-Sitzungen“ beginnt die tatsächlich nach dem individuellen Behandlungsplan gestaltete Psychotherapie unter der absoluten ärztlichen Schweigepflicht im engeren Sinne. In aller Regel finden dann wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten statt. Diese werden nach Vorlage der schriftlichen Bewilligung der Krankenkasse/Kostenträger im Vorfeld terminiert  und strukturiert. Insbesondere im Verlauf einer Verhaltenstherapie wird auf eine konsequente Struktur ein großer Wert gelegt.    

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Dr. Guy Saar - Diplom Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Luegallee 53, 40545 Düsseldorf
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