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1. |
Erstgespräch:
Die Psychotherapie beginnt mit dem Erstgespräch, in dem wie in jeder
anderen ersten zwischenmenschlichen Begegnung Patient und
Psychotherapeut sich kennen lernen, um die gegenseitige „Chemie“ und
das Vertrauenspotenzial auszutesten – die für die langfristig
psychotherapeutische Beziehung unbedingt notwendig sind. Hier spielen
die Persönlichkeitsmerkmale des Therapeuten, seine zwischenmenschliche
und therapeutische Vorgehens-weise und das gesamte „Gesprächsklima“
eine wichtige Rolle. Auch der Therapeut muss sich im Interesse des
Patienten überzeugen, dass er unbefangen (unvoreingenommen), objektiv
und damit professionell mit der Thematik und mit der Person des
Patienten zusammenarbeiten kann. In der Regel wird (wie in jedem
anderen „Date“ im Sozialleben) bereits im Erstgespräch die
zwischenmenschliche Basis als Grundlage für den therapeutischen
Prozess geklärt. Im gleichen Erstgespräch wird auch die
medizinische/psychotherapeutische Notwendigkeit der Therapie
(Leidesdruck, Krankheitswertigkeit, Diagnose) geprüft.
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2. |
Probatorische
Sitzungen: Nachdem beide „Beziehungspartner“
(Patient und Psychotherapeut) sich für eine Zusammenarbeit beschlossen
hatten, wird nach Absprache mit dem Hausarzt die Psychotherapie bei
der Krankenkasse oder Privatkrankenversicherung beantragt. In den
folgenden probatorischen Sitzungen werden die individuellen
Vorstellungen des Patienten als einvernehmliche konkrete
„Therapiezielen“ definiert und vereinbart. Der Psychotherapeut stellt
in dieser probatorischen Phase die Diagnose des Patienten. Dazu
dienen klinische oder psychometrische Testungen sowie die
biographische Anamnese (die vom Patienten selbst explorierte
Lebensgeschichte). Hier soll die erste Warnung gegeben werden:
Finger weg von Selbstdiagnostik! Denn Anders als auf anderen
Gebieten der Medizin, können psychische Diagnosen einen
Etikettierungs- und Stigmatisierungscharakter besitzen. Nicht jedes
Symptom weist unbedingt auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung
auf. Wer sich selbst (oder seinen Mitmenschen) im heutigen Internet
eine „passende Diagnose“ sucht und diese auch eigenmächtig vergibt,
kann sich damit (bewusst oder unbewusst) identifizieren und seine
Beschwerden damit negativ beeinträchtigen. Das Diagnostikverfahren
soll daher immer ausschließlich dem zuständigen Psychotherapeuten
überlassen werden. Am Ende der probatorischen Sitzungen wird der
Behandlungsplan und die angepasste therapeutische Methodik
von dem Psychotherapeut erstellt und mit dem Patienten besprochen.
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